Berlin, 11. Mai 2007
Pressestatement von Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert im Vorfeld zur Messe Cleaning.Management.Services 2007, die vom 18. bis 21. September 2007 in Berlin stattfand.

 

Forschungsinstitute bescheinigen positive Zukunftsaussichten – Dienst­leistungsfortentwicklung zum Facility Management als Schlüssel zum Erfolg

 

Die soeben erschienene Zukunftsstudie des Instituts der deutschen Wirtschaft hat die „Unternehmensbezogenen Dienste“ als Nummer 1 unter den Top-Boom- und Zukunftsbranchen identifiziert. Der SPIEGEL nannte in seiner Berichterstattung in diesem Zusammenhang, noch vor der IT-Branche, die Gebäudereinigung als Beispiel der wachsenden und mit Optimismus in die Zukunft gerichteten Branchen dieses Sektors. Auch wenn dies mit Freude zur Kenntnis genommen wurde: Grund zu Optimismus und Boomkompetenz generiert die Branche sicher nicht aus der klassischen Gebäudereinigung sondern aus ihrer zielsicheren Weiterentwick­lung in Richtung Facility Management.

 

Die Fortentwicklung der Angebotspalette hat sich, wie prognostiziert, konsequent weiter vollzogen. Im Zusammenspiel mit den Kernkompetenzen ‚Management von Aufgaben’, ‚Management von Arbeiten’ und ‚Management von Menschen’ kristal­lisiert sich das neue Image der Branche immer deutlicher heraus. Wenn die öffent­liche Wahrnehmung im Gebäudereiniger-Handwerk fälschlicherweise stets die „Putzer“ der Nation sah, so wandelt sich auch diese aufgrund der aktuellen Branchenentwicklungen im ICE-Tempo. Als im März diesen Jahres bekannt wurde, dass die WISAG-Gruppe die ABB Gebäudetechnik GmbH Frankfurt rückwirkend zum 1. Januar 2007 erworben hatte, machte dies mehr als deutlich, dass frühere Zukunftsprognosen, wonach Gebäudereinigungsbetriebe künftig von Bau- und Technikkonzernen geschluckt oder lediglich noch als Subunternehmer im Facility Management tätig sein würden, gründlich daneben lagen. Fünf der Top-10-Betriebe im Facility Management haben inzwischen ihren Ursprung im Gebäudereiniger-Handwerk; diese Fakten sagen deutlicher als alle Worte, welchen Stellenwert die Branche heute besitzt.

 

Einen Stellenwert, der ihr auch in einem aktuellen Branchenporträt Gebäude­reinigung,  erstellt von Prof. Michael Grömling vom Institut der Deutschen Wirt­schaft, bescheinigt wird. Mit der ersten Ausarbeitung dieser Art wurde das Gebäu­dereiniger-Handwerk vom Autor unter wissenschaftlichen Aspekten im nationalen, volkswirtschaftlichen Kontext wie auch im internationalen Vergleich unter die ana­lytische Lupe genommen. Das Ergebnis zeigt die, in der öffentlichen aber auch internen Wahrnehmung, häufig unterschätzten vielfältigen Funktionen, die Gewichtung, aber auch die Dynamik und Stärke des modernen Dienstleistungs-Handwerks Gebäudereinigung. Dynamik, Stärke und Flexibilität, die die Branche zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben dringend benötigt.

 

Mit der Aufnahme des Gebäudereiniger-Handwerks in das Arbeitnehmer-Entsende­gesetz ist der Branche ein wesentlicher, wenn auch nicht der endgültig ausreichen­de Schritt gelungen, den Herausforderungen zu entgegnen, die mit der, voraus­sichtlich ab Mai 2009 endgültigen, Marktöffnung für die neuen EU-Beitrittsländer aus Mittel- und Osteuropa verbunden sind. Das Gebäudereiniger-Handwerk sagt Ja zum gemeinsamen Europäischen Markt. Ohne „Wenn“, doch mit einem deutlichen „Aber“: Das Ja gilt einem Markt mit gemeinsamen Spielregeln. Gibt es diese Spiel­regeln nicht, ist es kein Markt sonder ein Bazar – mit dem Feilschen um die nied­rigsten Löhne.

 

Dem Entsendegesetz als erster Schritt, den der Bundesinnungsverband in völliger Übereinstimmung gemeinsam mit der Sozialpartnerin IG BAU gegangen sind, müssen nach Ansicht des Bundesinnungsverbandes deshalb weitere und mutigere folgen: die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland. Was in 18 von 25 EU-Staaten als wirksames Instrument und seit langem funktioniert, unter­liegt in Deutschland einer unwürdigen Diskussion mit zum Teil haarsträubenden Argumenten aus der wirtschaftswissenschaftlichen Mottenkiste. In Deutschland wird nach wie vor behauptet, dass Arbeitsplätze ins Ausland abwandern, führte man einen gesetzlichen Mindestlohn ein. Fakt ist: Das Lohnniveau, auf dem wir uns bei der Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn befinden, liegt weit unter dem der Automobilbranche, des Maschinenbaus, der Chemischen Industrie – mithin der Branchen, die zu Tausenden Arbeitsplätze nicht nur nach Osteuropa sondern gleich nach China und Indien verlagern, da das enorme Lohngefälle gerade bei den hoch­qualifizierten Beschäftigten in diesen Branchen verlockend ist.

 

Ein gesetzlicher Mindestlohn führt deshalb nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen oder Verlagerungen von Arbeitsplätzen ins Ausland, wie zahlreiche namhafte Studien bestätigen. Die maßgeblich betroffenen Bereiche der Gebäudereinigung, der Gast­stätten, des Handels, der Bewachung und auch der Friseure können ihre Arbeits­plätze nicht ins Ausland verlegen.

 

Bislang sind tatsächlich noch keine vernünftigen Gründe genannt worden, warum in Deutschland die Politik hilf- und tatenlos zusieht und lediglich juristisch unverbind­liche Begriffe wie Sittenwidrigkeit und ähnliches in die Diskussion wirft.  

 

 

Alle weiteren Argumente kontra Mindestlohn lassen sich in gleicher Weise wider­legen. Wir scheuen diese, in unseren Augen absolut notwendige Diskussion in keiner Weise und sind überzeugt, die besseren Argumente zu besitzen.

 

Denn wir wollen auch künftig unseren rund 800.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern Arbeitsplätze mit einer zum Lebensunterhalt ausreichenden Entlohnung bieten. Diese zuletzt zurückgegangene Zahl der Beschäftigten ist auf die Verringerung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im Gebäudereiniger-Handwerk zurück­zuführen. Die Zahl untermauert indirekt zudem, was in sämtlichen Prognosen und Stellungnahmen des Bundesinnungsverbandes zur Änderung der Handwerks­ordnung zum 1. Januar 2004 zu lesen stand: Der Wegfall des Meisterzwangs führt keinesfalls zu einem Beschäftigungs­wunder oder gar Jobmotor der neuen Art sondern er wird Heerscharen von Einzelkämpfern locken, als Einmannbetrieb in der Treppenhausreinigung ihr Glück zu suchen. Die Zahl der Betrieb stieg von zuletzt 6.874 vor Änderung der Handwerksordnung auf zum Stichtag 31.12.2006 23.692 – bei zudem nahezu unverändertem Gesamtumsatz der Branche in Höhe von 11 Milli­arden (exakt waren es 10.936.382.370,00 €) Euro.

 

Die Änderung der Handwerksordnung hat demnach weder Arbeit geschaffen noch auch nur einen Hoffnungsschimmer für das Handwerk mit sich gebracht. Allerdings droht hier auch keine Gefahr für die Branche, denn ohne entsprechendes Know How ist der anspruchsvolle Markt längst nicht mehr erfolgreich zu bedienen. Basel II tut sein Übriges und wirkt weit stärker!

 

Zu den positiven Themen der Branche zählt nach wie vor die Ausbildungs­bereitschaft und ‑Leistung. Die kontinuierliche Aufwärtsentwicklung der Ausbildungszahlen konnte auch in 2005 (Zahlen für 2006 werden erst Mitte 2007 veröffentlicht) um 6,2 Prozent auf nun 4.371 gesteigert werden. Der hohe Stellen­wert der Ausbildung wird vom Bundesinnungsverband seit der erstmaligen Vergabe im Rahmen der CMS 2005 mit dem Ausbildungspreis im Gebäudereiniger-Handwerk gewürdigt. Mit ihm wird auch in diesem Jahr, zum dritten Mal in Folge, der Betrieb ausgezeichnet, den eine vorbildliche Ausbildungsleistung als vorbildhaftes Unter­nehmen kennzeichnet. Die Preisverleihung findet auch in diesem Jahr im Rahmen der CMS im Vorfeld der Mitgliederversammlung des BIV am 21. September 2007 statt. Die bisherigen Preisträger: Unternehmensgruppe Gegenbauer (2005) und Firmengruppe Niederberger (2006).

 

 

 

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertritt als Arbeitgeber- und Dachverband die Interessen seiner rund 2.500 Mitgliedsbetriebe. Die von ihm vertretene Branche bietet ihren rund 800.000 Mit­arbeiterinnen und Mitarbeitern sichere Arbeitsplätze in den verschiedensten Bereichen der Gebäudedienst­leistungen, auch weit über den Bereich der klassischen Gebäudereinigung hinaus!

 

Für weitere Informationen steht Ihnen das BIV-Team, Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn,
per Tel. 0228-917750, Fax 0228-9177511 oder eMail cs@gebaeudereiniger.de jederzeit gerne zur Verfügung!
Internet: http://www.gebaeudereiniger.de

 

Ansprechpartner:

Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert

Geschäftsführer RA Johannes Bungart

Stellv. Geschäftsführerin Christine Sudhop